Mandanteninformation Mietrecht
Betriebskostenabrechnung

 

 

Mit den nachfolgenden Ausfuehrungen moechten wir Ihnen eine erste Orientierungshilfe ueber das Thema Betriebskostenabrechnung geben. Betrachten Sie diese Information bitte lediglich als Leitfaden, der bewusst vereinfacht und dadurch auch unvollstaendig ist.

 

Was sind Betriebskosten?

 

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentuemer (Erbbauberechtigten) durch das Eigentum (Erbbaurecht) am Grundstueck oder durch den bestimmungsgemaessen Gebrauch des Gebaeudes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebaeude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstuecks laufend entstehen, es sei denn, dass sie ueblicherweise vom Mieter ausserhalb der Miete unmittelbar getragen werden ( Anlage 3 zu ¤ 27 II. BV (Zweite Berechnungsverordnung).

 

 

Wer muss Betriebskosten bezahlen?

 

Grundsaetzlich sind die mit dem Gebrauch zusammenhaengenden Betriebskosten durch den Mietzins abgegolten. Gemae§ ¤ 535 BGB hat der Vermieter die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. Eine Ausnahme hierzu bilden lediglich die Betriebskosten der der zentralen Waerme- und Warmwasserversorgung, die gesetzlich nach der HeizkVO (Heizkostenverordnung) umgelegt werden muessen.

 

In der Praxis werden jedoch in aller Regel vertragliche Vereinbarungen bezueglich der Betriebskosten getroffen.

 

Neben vereinzelt vereinbarten Teilbruttomieten spielt in der Praxis am haeufigsten die sog. Nettokaltmiete eine Rolle. Hier werden alle Betriebskosten auf den Mieter umgelegt. Streitig ist hier meist, was umlagefaehige Betriebskosten sind und ob diese der Hoehe nach richtig veranschlagt wurden. 

 

In der Praxis wird in aller Regel vereinbart, dass der Mieter Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zu leisten hat. Diese Vorauszahlungen muessen angemessen sein, d.h. sie muessen sich realistisch an den tatsaechlich anfallenden Betriebskosten orientieren. Betriebskostenvorauszahlungen koennen nach der Abrechnung durch Erklaerungen in Textform von beiden Seiten angepasst werden. D.h. die Vorauszahlungen koennen erhoeht, oder reduziert werden.

 

 

Wie werden die Betriebskosten verteilt?

 

Der Umlagemassstab (auch Verteilerschluesel genannt) kann grundsaetzlich zwischen den Parteien frei vereinbart werden.

 

Jedoch sind Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhaengen, nach dem Massstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch, oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung traegt.

 

Falls nichts anderes vereinbart ist, sind Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnflaeche umzulegen.

Andere Umlagema§staebe sind z.B. Wohneinheit, Personenzahl und erfasster Verbrauch.

 

 

Was ist, wenn in dem Gebaeude auch Gewerberaeume sind, die mehr verbrauchen?

 

Bei gemischt genutzten Grundstuecken (Wohnraum und Gewerberaum) ist im Mietvertrag haeufig die Umlage nach anteiliger Wohnflaeche vereinbart. Hier sind die Gewerberaeume nicht mit einzubeziehen, da es sich nicht um Wohnraum handelt.

 

In jedem Fall sind die verbrauchsabhaengigen Kosten im Wege der Vorerfassung festzustellen, wenn dies problemlos moeglich ist.

 

Zwingend ist eine derartige Vorerfassung, wenn durch den Gewerbebetrieb eine deutlich hoehere Kostenverursachung vorliegt.

 

 

Werden leerstehende Wohnungen miteinbezogen?

 

Die auf leerstehende Wohnungen entfallenden Betriebskosten koennen nicht auf die uebrigen Mieter umgelegt werden.

 

 

Koennen neu eingefuehrte Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden?

 

Nachtraeglich eingefuehrte Betriebskosten koennen bei einer vereinbarten Nettokaltmiete (d.h. Umlage saemtlicher Betriebskosten) grundsaetzlich umgelegt werden.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter die neu eingefuehrten Betriebskosten dem Mieter unverzueglich mitteilt. Erst ab dem Zeitpunkt der Anzeige, also fuer die Zukunft, koennen die nachtraeglich eingefuehrten Betriebskosten in der Abrechnung beruecksichtigt werden.

 

Bei Mietvertraegen, die Nebenkosten ausdruecklich auflisten, kommt es darauf an, ob eine sog. Oeffnungsklausel in dem Vertragswerk beinhaltet ist, die es zulaesst, dass Betriebskosten, die erst nach dem Beschluss des Mietvertrages entstehen, auf den Mieter umgelegt werden.

 

 

Wie muss eine Betriebskostenabrechnung aussehen?

 

Der Vermieter ist verpflichtet, eine geordnete, vollstaendige und uebersichtliche Betriebskostenabrechnung zu erstellen, die auch ein juristisch und betriebswirtschaftlich nicht vorgebildeter Mieter verstehen und ueberpruefen kann.

Als Mindestinhalt muss die Abrechnung die Abrechnungseinheit, die Gesamtkosten, den Umlagemassstab, den Abrechnungszeitraum und die Berechnung des Anteils des Mieters enthalten. 

 

 

Wann muss der Vermieter die Abrechnung vornehmen?

 

Der Vermieter ist verpflichtet, nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes (meist ein Jahr) die Betriebskostenabrechnung sobald wie moeglich zu erstellen.

 

Der Vermieter kann auf Abrechnung verklagt werden. Ferner steht dem Mieter ein Zurueckbehaltungsrecht fŸr weitere Betriebskostenvorauszahlungen zu, wenn der Vermieter nicht abrechnet. D.h. er muss keine weiteren Betriebskosten- vorschusszahlungen leisten, bis der Vermieter eine Abrechnung erteilt hat.

 

 

Wann verjaehren Nachzahlungsansprueche des Vermieters?

 

Die Verjaehrungsfrist betraegt drei Jahre (¤ 194 BGB) und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Betriebskostenabrechnung zugeht. Gleiches gilt auch fŸr Rueckforderungsansprueche des Mieters wegen zuviel bezahlter Betriebskosten.

 

 

Wie kann ich die Betriebskostenabrechnung ueberpruefen?

 

Der Mieter kann Einsicht in die Belege des Vermieters verlangen. Der Vermieter muss die Belege auf Verlangen in dem Mietobjekt oder bei der Hausverwaltung auslegen.

 

 

Was ist, wenn die Wohnung verkauft wird?

 

Die Verpflichtung zur Abrechnung trifft dann den neuen Erwerber, soweit er in der Abrechnungsperiode (wenn auch nur einen Tag) Eigentuemer geworden ist. Er ist auch Glaeubiger evtl. NachzahlungsansprŸche und Schuldner von Rueckforderungsanspruechen.

Ueber schon beendete Abrechnungsperioden hat der alte Vermieter abzurechnen.

 

 

Was gilt bei einem Mieterwechsel?

 

Das richtet sich nach dem Mietvertrag. Der Mieter kann nicht verlangen, dass die Abrechnung schon beim Auszug erfolgt. Eine Abrechnung ist auch dann erst nach Ablauf der Abrechnungsperiode ueblich.

Fuer verbrauchsabhaengige abzurechnende Betriebskosten muss eine Zwischenablesung erfolgen.

 

Was sind konkret umlagefaehige Betriebskosten?

 

Hierzu gehoeren v. a., aber nicht abschliessend

 

- laufende oeffentliche Lasten des Grundstuecks: insbesondere die Grundsteuer

- die Kosten der Wasserversorgung

- die Kosten der Entwaesserung

- die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage

- die Kosten des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage

- die Kosten fuer die eigenstaendige gewerbliche Lieferung von Waerme

- die Kosten fuer die Reinigung und Wartung von Etagenheizungen

- die Kosten fuer den Betrieb der zentralen Warmwasserversorgungsanlagen

- die Kosten fuer die eigenstaendige gewerbliche Lieferung von Warmwasser

- die Kosten fuer die Reinigung und Wartung von Warmwassergeraeten

- die Kosten fuer verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen

- die Kosten des Betriebs des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges

- die Kosten der Strassenreinigung und Muellabfuhr

- die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekaempfung

- die Kosten der Gartenpflege

- die Kosten der Beleuchtung

- die Kosten der Schornsteinreinigung

- die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung

- die Kosten fuer den Hauswart

- die Kosten der Gemeinschaftsantennenanlage

- die Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung

- sonstige Betriebskosten, wie z.B.

                        - die Kosten der Dachrinnenreinigung

                        - die Kosten der Dachrinnenbeheizung

                        - die Kosten fuer die Wartung der Feuerloeschgeraete

                        - die Kosten der TUEV-Gebuehren fŸr die Wartung der Blitzableiter

                        - die Kosten der Ueberpruefung der Brandmelder

                        - die Kosten des Betriebes des Muellschluckers

                        - die Kosten fuer die Ueberpruefung von Abflussrohren

                        - die Betriebskosten fuer Sauna- und Schwimmbad

 

 

Welche Kosten sind nicht umlagefaehig?

 

Oftmals enthalten Betriebskostenabrechnungen Posten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden koennen. Als Beispiele hierfuer sind u.a. anzufuehren:

 

- die Instandhaltungskosten, die keine laufenden Wartungskosten sind

- die Anschaffungskosten von Feuerloeschern

- die Wartungskosten fuer die Schliess-, Klingel- und Gegensprechanlage

- die Kosten der Wach- und Schliessgesellschaft

- die Wartungskosten fuer Fenster

- die Kosten fuer die Ueberpruefung der Elektroanlagen

 

Selbstverstaendlich gibt es noch wesentlich mehr Posten, die umlagefaehige Betriebskosten darstellen. Die Ausfuehrungen sind daher vereinfacht dargestellt, erheben keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit und sollen nur als erste Orientierung dienen.

 

In Streitfragen empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

 

 

 

 

Fuer weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung:

 

KANZLEI KESLAR & KOLLEGEN

 

Hermannstr. 4 ,87435 Kempten
Tel. 0831/9603970 Fax 0831/ 960397-30

 

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